Der Paragraf §202c des Strafgesetzbuches sorgt seit 2007 für Rechtsunsicherheit in der IT-Branche. Das Gesetz stellt unter anderem die Herstellung und die Verbreitung von so genannten Hackertools unter bestimmten Umständen unter Strafe. Diese sogenanten “Hackertools” sind aber auch notwendig, um IT-Systeme auf ihre Sicherheit hin zu testen. Meiner Meinung nach sind sie vergleichbar mit Werkzeugen aus dem Baumarkt. Damit kann ich entweder etwas bauen oder einen Einbruch begehen. Niemand aber verbietet Bohrmaschinen, nur weil man damit ein Schloss aufbohren könnte. Das wäre offensichtlich Unsinn. Dennoch wurde das Gesetz beschlossen und so schwammig formuliert, dass, je nach Interpretation des Textes, jemand für den Einsatz von solchen Programmen bestraft werden kann oder auch nicht. Klarheit geht anders.
Was der Grund für dieses Gesetz war, ist mir ohnehin nicht klar. Angriffe auf Computersysteme werden nicht dadurch verhindert, dass man die Werkzeuge dafür einfach für illegal erklärt, genau so, wie Kriminelle weiterhin Schlösser aufbohren würden, wären Bohrmaschinen verboten.
Vielleicht nicht ganz selbstlos, aber definitiv lobenswert für die Branche ist die Entscheidung des iX-Chefredakteurs, sich selbst für den “Verstoß” gegen besagtes Gesetz bei der Staatsanwaltschaft Hannover anzuzeigen. Die iX hat nämlich in einem Sonderheft zum Thema IT-Sicherheit über 300 sogenannte “Hackertools” auf DVD mitgeliefert. Hoffentlich gibt es bald Rechtssicherheit der einen oder anderen Art. Sollte der Chefredakteur bestraft werden, könnte das negative Konsequenzen für den IT-Standort Deutschland haben. Oder zumindest Rechtsanwälte glücklich machen.
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