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  • Deutschland und Amazon AWS (aktualisiert)

    Wer sich dafür interessiert, Amazon Web Services (AWS) zu nutzen, beispielsweise Elastic Computing (EC2), Cloudfront oder S3, sollte eines wissen: Es gibt keine vorsteuerabzugsfähigen Rechnungen von “Amazon Web Services LLC”. Rumms! Das sitzt… Laut Aussage meines Steuerberaters wäre dafür ein Hinweis auf § 13b UStG oder “reverse charge” nötig. Ich habe keine große Hoffnung, dass…