Deutschland und Amazon AWS (aktualisiert)

Wer sich dafür interessiert, Amazon Web Services (AWS) zu nutzen, beispielsweise Elastic Computing (EC2), Cloudfront oder S3, sollte eines wissen:

Es gibt keine vorsteuerabzugsfähigen Rechnungen von “Amazon Web Services LLC”. Rumms! Das sitzt…

Laut Aussage meines Steuerberaters wäre dafür ein Hinweis auf § 13b UStG oder “reverse charge” nötig. Ich habe keine große Hoffnung, dass Amazon die Rechnungen in absehbarer Zeit vorsteuerabzugsfähig machen wird, denn wenn sie es wollten oder den Bedarf dafür sehen würden, hätten sie diese recht einfache Anpassung schon längst gemacht.

Update: Man kann immerhin beantragen, dass Amazon keine Umsatzsteuer mehr berechnet: http://aws.amazon.com/tax-help/

Update 2: Ein Wunder ist geschehen: Amazon bietet nun direkt an, die USt-IdNr. zu registrieren und schon wird keine Umsatzsteuer mehr berechet. Der Link lautet “VAT registration” und ist unter der Tabelle in “Activity Report” zu finden. Das muss wohl recht neu sein, am 02.02.2010 hatte ich einen Activity Report gespeichert und da war der Link noch nicht zu sehen.

aws_vat_reg


Posted

in

,

by

Tags:

Comments

One response to “Deutschland und Amazon AWS (aktualisiert)”

  1. […] René schreibt: “Es gibt keine vorsteuerabzugsfähigen Rechnungen von “Amazon Web Services LLC”. […] Laut Aussage meines Steuerberaters wäre dafür ein Hinweis auf § 13b UStG oder “reverse charge” nötig.” […]

Leave a Reply

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.